Praxis

Die Naturheilpraxis Schäfer befindet sich seit dem 01.04.2023 in neuen Räumlichkeiten in der Bernsburger Str. 14, außerhalb von Willingshausen, Richtung Bernsburg. Sie ist über eine Treppe zu erreichen. Für Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung oder Alters nicht in die Praxis kommen können, biete ich Hausbesuche an. Ein Parkplatz befindet sich direkt vor dem Haus.

 

 

 

Termine

Da ich mir für jeden Patienten genügend Zeit einplanen möchte, bitte ich Sie Termine im Vorfeld telefonisch oder per E-mail zu vereinbaren. In akuten Fällen versuche ich schnellstmöglich einen Termin mit Ihnen zu machen, wenn möglich noch am selben Tag.

Da ich in meiner Praxis Ihren persönlichen Termin exklusiv reserviere, bitte ich Sie, Termine bei etwaiger Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.


Schweigepflicht

Die mir anvertrauten Daten, sei es persönlich, per Email, Fax oder Telefon, werden selbstverständlich vertraulich behandelt und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

 

Behandlungskosten

Die Abrechnung erfolgt nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).

Kostenloses Informationsgespräch

Wenn Sie sich vor der Behandlung näher über meine Behandlungsweise erkundigen und mich kennenlernen wollen, biete ich Ihnen ein kostenloses Informationsgespräch an.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ausschließlich die Kosten für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen. Heilpraktikerleistungen werden in der Regel nicht übernommen. Dennoch kann es sich im Einzelfall lohnen, als gesetzlich Versicherter bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen.
Die IKK Südwest bietet Zusatzleistungen für alternative Methoden bis 300 Euro für Familien und bis 150 Euro für Alleinstehende  (im Jahr) an.

Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen

Die privaten Krankenversicherungen erstatten Heilpraktikerleistungen zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen ganz, teilweise oder auch bis zu einem Jahreshöchstsatz. Das Gleiche gilt für Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen, die für gesetzlich Versicherte angeboten werden.

Beihilfe

Für Beihilfeberechtige gilt die Beihilfeverordnung. Hier ist zwar vorgesehen, dass für Heilpraktikerleistungen grundsätzlich Beihilfe zu gewähren ist, jedoch wird die Höhe der Leistungen auf Beträge begrenzt, die oft noch unter der Gebührenordnung für Heilpraktiker aus dem Jahre 1985 liegen
(http://www.beihilferatgeber.de/was-wird-bezahlt/heilpraktiker-behandlung).

Soziales Honorar

In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit einer individuellen Preisvereinbarung im Rahmen eines sozialen Honorars.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich während einer Behandlung nicht an das Telefon gehen kann. Aus diesem Grund ist während laufender Behandlungen stets ein Anrufbeantworter eingeschaltet. Bitte hinterlassen Sie eine Nachricht mit Ihrem Namen und Telefonnummer – ich werde mich umgehend bei Ihnen melden.